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Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines
Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss.
Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand
ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt
für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit
gerechnet werden muss.
(Urteil des OVG Münster)
Brandschutz spielt nicht nur bei der Planung und Errichtung, sondern
auch bei der Bewirtschaftung von baulichen Anlagen eine übergeordnete,
zentrale Rolle.
Grundlage unseres Handelns bilden in erster Linie die Landesbauordnungen
z.B. LBO-BW § 15 Brandschutz
"Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand
zu halten, dass die Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer
und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und
Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind."
Aktualisiert am: 06.07.2011 (bahooSEO)